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In Notfällen sind folgende Nummern zu wählen:
Notarzt und Feuerwehr: 112 Polizei: 110 Giftnotrufzentrale: +49.30.192 40
Rettungsstelle im Klinikum: +49.331. 241 50 51 Krankentransport: +49.331.19 222
Ambulante Versorgung (bezeichnet alle Behandlungsleistungen außerhalb von Kliniken) Die Arztpraxen der niedergelassenen Ärzte sind die erste Anlaufstelle für die Patienten. Sie können selbst wählen, welchen Arzt Sie aufsuchen. Der Allgemeinarzt überweist Sie bei spezifischen Problemen zu einem Facharzt. Beim ersten Arztbesuch in einem Quartal ist eine Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro zu entrichten. Das gleiche gilt für den ersten Besuch beim Zahnarzt, sofern es sich nicht nur um eine Vorsorgeuntersuchung handelt. Müssen Sie im gleichen Quartal noch weitere Ärzte aufsuchen, lassen Sie sich bitte einen Überweisungsschein von dem zuerst aufgesuchten Arzt geben. Ansonsten werden erneut zehn Euro verlangt. Bei jedem Arztbesuch müssen Sie Ihre Krankenversicherungskarte mitnehmen.
Gesetzlich Versicherte erhalten Gesundheitsleistungen, ohne dass sie dafür selbst in finanzielle Vorleistung treten müssen. Die Ärzte rechnen die von ihnen erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen ab.
Dem Privatversicherten stellt der Arzt seine ärztlichen Leistungen in Rechnung. Der Patient muss die Rechnung direkt an den Arzt bezahlen. Anschließend kann er sich diese Ausgaben von seiner privaten Krankenversicherung – im vertraglich vereinbarten Umfang – zurück erstatten lassen.
Im Telefonbuch können Sie nach Ärzten und Fachärzten suchen oder aber auf einer Übersicht für Potsdam hier, für Berlin hier oder im Land Brandenburg hier. Wir beraten Sie gern, wenn Sie nach fremdsprachig kompetenten Spezialisten suchen.
Sollten Sie außerhalb der Öffnungszeiten oder am Wochenende einen Arzt benötigen, lesen Sie bitte in Ihrer Tageszeitung nach, welche Institution Bereitschaft hat oder informieren Sie sich im Internet.
Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst
Zahnärztlicher Notfalldienst
Apothekennotdienst
Stationäre Versorgung Bei dem Verdacht auf oder dem Vorliegen einer schwerwiegenden akuten Erkrankung, die eine dauerhafte Unterbringung und medizinische Überwachung des Patienten erforderlich macht, haben Patienten einen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch auf die vollstationäre Behandlung in einem Krankenhaus. Der Aufnahme in ein Krankenhaus geht grundsätzlich eine Überweisung durch einen niedergelassenen Arzt voraus. Ohne Überweisung haben normalerweise nur Notfälle und Privatpatienten Zugang zum Krankenhaus.
Gesundheitswegweiser Potsdam
Krankenhäuser in Potsdam
Klinikum Ernst von Bergmann Charlottenstraße 72 14467 Potsdam Tel. +49.331.241-0
St. Josefs Krankenhaus Allee nach Sanssouci 7 14467 Potsdam Tel. +49.331.9682-0
Klinik Sanssouci Potsdam GmbH Helene Lange Straße 13 14469 Potsdam Tel. +49.331.28087-0
Oberlinklinik Orthopädische Fachklinik Rudolf-Breitscheid-Str. 24 14482 Potsdam Tel. +49.331.763-30
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