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Führerschein
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Führerscheine aus der EU und den EWR-Staaten haben in Deutschland unbeschränkte Gültigkeit. Andere ausländische Führerscheine müssen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Deutschland verlegen, innerhalb von 6 Monaten in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Diese Frist kann verlängert werden, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie Ihren Wohnsitz nicht länger als 12 Monate in Deutschland haben werden.
Für die Umschreibung des Führerscheins ist neben einer Übersetzung teilweise die Abnahme einer theoretischen und/oder praktischen Fahrprüfung erforderlich. Bitte melden Sie sich im Bürgerservice Straßenverkehr.
Landeshauptstadt Potsdam Bürgerservice Straßenverkehr Helene-Lange-Str. 14 14467 Potsdam Tel. +49.331.2891110
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